Datenschutz muss benutzbar sein

Publication
Datenschutz und Datensicherheit, volume 43

Zusammenfassung

Mit der EU-Datenschutzgrundverordnung sind die Rechte der betroffenen Person ausgeweitet und gestärkt worden. Diese Rechte bilden ein zentrales Prinzip des Datenschutzrechts, indem sie die Selbstkontrolle bei der Verarbeitung personenbezogener Daten ermöglichen. Es ist jedoch zu befürchten, dass Betroffene ihre Rechte in der Praxis nicht wahrnehmen, sofern dies nicht in einfacher Weise geschehen kann. In diesem Beitrag wird vorgeschlagen, die Erkenntnisse aus dem Forschungsgebiet Usable Security and Privacy anzuwenden, um zu benutzerfreundlichen Lösungen für den Datenschutz zu kommen. Dazu wird aufgezeigt, wie in diesem Gebiet diskutierte Konzepte helfen können, den mit den Betroffenenrechten verbundenen Herausforderungen zu begegnen.